• Ooops@kbin.social
    link
    fedilink
    arrow-up
    84
    arrow-down
    3
    ·
    edit-2
    9 months ago

    Nein, die deutschen Medien haben Lack gesoffen und belügen uns deshalb mal wieder:

    Die Begründung nach Art 83 Abs 1 AEUV lautet in Wirklichkeit:

    “Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Richtlinien Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen in Bereichen besonders schwerer Kriminalität festlegen, die aufgrund der Art oder der Auswirkungen der Straftaten oder aufgrund einer besonderen Notwendigkeit, sie auf einer gemeinsamen Grundlage zu bekämpfen, eine grenzüberschreitende Dimension haben.”

    In wie fern hat Vergewaltigung grenzüberschreitende Dimensionen und erfordert gemeinsame Strafverfolgung? Der Punkt ist höchstens relevant für Waffen- oder Menschenhandel…

    • Liška@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      34
      arrow-down
      1
      ·
      9 months ago

      Danke!

      Verabschiedung des Teils würde demnach gegen den Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung (Art. 4 I, 5 I EUV) verstoßen und wäre somit als Ultra-vires-Akt nach deutscher verfassungsrechtlicher Lesart mit dem Grundgesetz unvereinbar!

      … Dass Journalisten die über so etwas berichten, nichteinmal diese europa- / verfassungsrechtlichen Basics drauf haben, ist echt immer wieder erschreckend!

      • 30p87@feddit.de
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        3
        ·
        9 months ago

        Da hat wohl Chat GPT 3.5 bei der Recherche für die Artikel geholfen.

    • schnurrito@discuss.tchncs.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      5
      ·
      9 months ago

      und das ist auch gut so. EU-Recht ist schwieriger wieder zu ändern als nationales Recht, wenn man draufkommt, dass etwas nicht funktioniert. Das heißt, es ist gut und richtig, dass die EU nur Dinge regelt, die notwendigerweise in allen Mitgliedsstaaten gleich sein müssen, damit Binnenmarkt etc. funktionieren. Sexualstrafrecht kann ruhig von Mitgliedsstaat von Mitgliedsstaat unterschiedlich sein ohne böse Konsequenzen.