• SomeDude@feddit.de
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    10 months ago

    Nenenenenene - das stimmt so nicht.

    das BVerfG hatte die damalige Vermögensteuer 1995 für verfassungswidrig erklärt, u.a. da Immobilienvermögen (da gibt es übrigens bis heute die Grundsteuer als Immobilien-Vermögensteuer) ungerechtfertigt besser behandelt wurde als anderes Vermögen.

    Das stimmt

    Ausgesetzt wurde sie dann 1997, weil man keine verfassungsgemäße Version hinbekommen hat

    Das stimmt nämlich nicht. CDU, CSU und FDP wollten gar nicht erst irgendetwas verfassungskonform machen - und wenn, hätten sie nämlich nur eine Reform der Bewertung von Immobilienvermögen machen müssen.

    Die damalige schwarz-gelbe Bundestagsmehrheit wollte die Vermögenssteuer seinerzeit gleich abschaffen und verhinderte eine Neuregelung der Grundbesitzbewertung, die anschließend nur für die Erbschaftsteuer erneuert wurde.

    Das Problem war niemals die Vermögensteuer, aber Union und FDP haben sich sofort auf das erste Urteil gestürzt was ihnen gelegen kam und haben sie gekillt. Unnötigerweise.

    die Erhebung wird wahrscheinlich extrem aufwendig und damit den Ertrag wieder mit Kosten auffressen.

    (X) Zweifel. Wir haben nämlich gar nicht so viele Leute, die von der Vermögensteuer (von 1%) überhaupt betroffen wären - 143.000 Personen und 164.000 Unternehmen. Das würde so um die 11-16 Milliarden pro Jahr einbringen.

    Und falls das zu viel Aufwand sein sollte, habe ich ne gute Idee, wie wir genug Finanzbeamte kriegen um alle diese Fälle zu bearbeiten. Wir geben nämlich so knapp 60 Millionen € aus, um so 18 Millionen € Minimalbeträge von 150.000 Hartz 4/Bürgeld-Empfängern zurückzufordern und machen dabei Verlust. Die Milliarden an Einnahmen übersteigen die Millionen an kosten sehr deutlich.

    • Hellboy@feddit.de
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      10 months ago

      Zwei Punkte: a) das hängt ja von der konkreten Ausgestaltung der VermSt ab, dein Argument greift so nur bei dem verlinkten Modell ein

      b) gerade die natürlichen und juristischen Personen, die du als geringe Zahl bezeichnest, sind die, bei denen die gerichtsfeste Ermittlung und Bewertung des gesamten Vermögens (und das auch jedes Jahr) am kompliziertesten ist