• trollercoaster@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    9
    ·
    edit-2
    5 months ago

    Wahrscheinlich greift das nicht, weil das keine richtige Totengedenkstätte ist. Da zählen bestimmt nur korrekt nach gültiger Friedhofsatzung und den anerkannten Regeln der Technik vom dazu berechtigten Steinmetz gesetzte Grab- und Gedenksteine.

    • KasimirDD@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      12
      ·
      5 months ago

      Nee, hatten wir im Natenom-Kontext. Da wird auch wegen Störung der Totenruhe, die halt nicht auf Gräber, sondern auch auf Gedenkstätten, bezogen werden kann, ermittelt.