Ich hhatte heute einen Termin mit einer Vermieterin in Kaiserslautern gebucht. Ich habe sie gebeten, mich die Kaution in drei Teilen zahlen zu lassen. Sie hat nein gesagt.

Aber das soll moeglich fuer mich sein nach deutschem Recht.

Aber am selben Zeit hat ihr auch Recht, weil sie einfach entscheiden kann, um die Wohnung fuer mich nicht zu mieten.

Also kann ich sie nicht mit dem Gesetz nicht drohen.

Was ist den Punkt des Gesetzes?